Die Schule Alberswil führt einen freiwilligen und obligatorischen Kindergarten. Die Kinder haben das Recht, während zwei Jahren den Kindergarten zu besuchen. Davon ist ein Jahr obligatorisch. Der Kindergarten wird altersgemischt geplant und umgesetzt und ist in die Blockzeitenstruktur der Schule integriert. Das bedeutet, dass der Unterricht für alle Kinder des Kindergartens und der Primarschule am Morgen zur gleichen Zeit beginnt und endet.
Obligatorisches Kindergartenjahr
Kinder, die vor dem 1. August das 5. Altersjahr vollenden, haben im Schuljahr, welches am
01. August des gleichen Jahres beginnt, den Kindergarten zu besuchen.
Freiwilliges Kindergartenjahr
Kinder, welche bis am 31. Juli 4 Jahre alt werden, können in den ersten Kindergarten eintreten, sofern die Anforderungen erfüllt werden:
Die Eltern können nicht schulfähige Kinder nach einem Gespräch mit der Schulleitung um höchstens ein Jahr zurückstellen.